VERKAUFT: durch Die Hausmaklerin: Großer Bauplatz in dörflicher Lage in Wersabe
Eckdaten
- Art Baugrund für Ein- / Zweifamilienhäuser
- Lage 27628 Sandstedt
- Kaufpreis 50.000,00 €
- Grundstück ca. 1.598 m²
- Bezugstermin sofort
- Bebaubar nach Nachbarbebauung
- Immobilien-ID 36
- Provision 2.500,00 zzgl. MwSt.
Immobilie
Dieser große, eingegrünte Bauplatz befindet sich in der kleinen Ortschaft Wersabe, im südwestlichen Teil der Einheitsgemeinde Hagen im Bremischen. Das Grundstück besteht aus zwei Flurstücken und bietet mit einer Gesamtgröße von knapp 1.600 m² reichlich Fläche für Ihre Wohnideen. Ein Bauvorbescheid aus August 2023 und eine Stellungnahme des Naturschutzamtes in Bezug auf den vorhandenen Baumbestand aus Dezember 2023 liegt vor.
Lage
Wersabe ist eine Ortschaft in der Einheitsgemeinde Hagen im Bremischen im niedersächsischen Landkreis Cuxhaven.
Der Bauplatz befindet sich links neben der Wesermünder Straße 1b.
Die Ortschaft befindet sich in der Osterstader Marsch, zwischen den Städten Bremerhaven und Bremen.
Die gegenüberliegende Flussinsel Harriersand und die Stadt Brake liegen ungefähr auf gleicher Höhe.
Bebaubarkeit
Es wurde eine Bauvoranfrage im Juni2023 beim Landkreis Cuxhaven gestellt. Den Bauvorbescheid des Landkreises aus August 2023 können sie gerne bei Interesse einsehen.
Laut Bescheid liegt das Grundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes entsprechend §30 BauGB
aber innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Die Zulässigkeit einer Bebauung richtet sich daher nach §34 BauGB. Hiernach muss sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung , der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Ein konkreter Standort sowie ein konkreter Baukörper sind in diesem Verfahren nicht beurteilt worden. Ob eine geplante Bebauung sich in die nähere Umgebung einfügt, ist im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen.
Auf die Aspekte der Straßenrechtlichen und Wasserrechtlichen Umstände, sowie der archäologischen Denkmalpflege wird im Bescheid eingegangen.
Der Gehölzbestand steht nach der Baumschutzsatzung der Gemeinde Hagen im Bremischen, Landkreis Cuxhaven, unter einem besonderen Schutz. Die Eigentümer haben beim Landkreis Cuxhaven einen Antrag auf Zulassung eines Eingriffs nach § 17 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetzes für die Fällung von Bäumen auf dem Grundstück gestellt.
Das Schreiben des des Naturschutzamtes des Landkreises Cuxhaven erhalten Sie gerne bei Interesse.
Erschließung
Das Grundstück liegt an einer Kreisstraße (K50), die Kanalbeitragsbescheinigung der Gemeinde erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Wir werden diese so schnell wie möglich bearbeiten.